Für jede Person eine eigene Datei
Nach den aktuellen DV-Anweisungen werden aktuelle Fotos der Hauptperson und – soweit nach den Regeln einzubeziehen – des Ehepartners und der abgeleiteten Kinder benötigt. Jede Person braucht ein eigenes Bild nach demselben Standard. Kein Gruppenfoto und keine Ausschnitte mehrerer Personen aus einem Familienbild.
Foto des Ehepartners
Auch hier gelten 600×600 JPEG, ≤240 KB, Aktualität, Hintergrund, Kopfgröße und Augenlinie. Benennen Sie lokale Dateien eindeutig, damit das Foto nicht im Feld der Hauptperson landet. Ob ein Ehepartner rechtlich aufzuführen ist, richtet sich nach den aktuellen jährlichen DV-Anweisungen.
Kinder und Babys
Jedes einzubeziehende Kind braucht ein getrenntes Foto. Bei Baby/Kleinkind darf keine andere Person sichtbar sein. Das Department of State empfiehlt ein weißes/cremeweißes Laken unter dem Baby oder einen damit abgedeckten Kindersitz. Keine Schatten; das Kind soll zur Kamera blicken und die Augen offen haben.
Keine Hände, Spielzeuge oder sichtbaren Stützen
Erwachsenenhände, Arme, Spielzeug, Schnuller oder Stützen gehören nicht ins finale Bild. Wenn Unterstützung nötig ist, nutzen Sie die Laken-/Kindersitzmethode. Mehrere Aufnahmen sind sinnvoll, bis Augen und Blick passen.
Technische Regeln bleiben gleich
Für Kinder gibt es keine andere Pixelgröße: 600×600 JPEG, ≤240 KB, korrekter Hintergrund und Komposition. Speichern Sie die Dateien lokal eindeutig, z. B. principal-dv.jpg, spouse-dv.jpg und child-01-dv.jpg.
Interview
Wenn die Familie ausgewählt wird und zum Interview geht, gelten die Interviewfoto-Anweisungen für jeden DV-Antragsteller, einschließlich zwei identischer 51×51-mm-Fotoabzüge. Zusätzlich die aktuellen konsularischen Hinweise prüfen.