Biometric Print Studio
2026-09-11

Türkei: Personalausweis – biometrische Fotoanforderungen

Bereiten Sie das Foto für Personalausweis nach den unten gespeicherten technischen Vorgaben vor. Prüfen Sie anschließend die verlinkte offizielle Quelle der zuständigen Behörde und öffnen Sie den Editor mit dem passenden Standard.

Für diesen Standard ist eine Fotogröße von 50 × 60 mm und mindestens 591 × 709 px hinterlegt. Der konfigurierte Hintergrund ist #ffffff; zusätzlich werden Kopf- und Augenposition anhand der gespeicherten Prozentbereiche geprüft.

Die Angaben wurden zuletzt am 2026-09-11 mit der hinterlegten Quelle abgeglichen. Behörden können Vorgaben ändern; deshalb sollte die offizielle Quelle vor der Antragstellung erneut geprüft werden.

Dieses biometrische Foto erstellen

Fotoanforderungen

Physische Größe50 × 60 mm
Exakte digitale Abmessungen591 × 709 px
Maximale Dateigröße≤ 2048 KB
Hintergrund#ffffff
Kopfhöhe53.3–60%
Augenlinie50–65%
DigitalformatJPEG

Ausstellende Behörde

Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü

Offizielle Fotohinweise ansehen ↗

Einfache Vorbereitung

  1. Wählen Sie das genaue Dokument und die zuständige Behörde.
  2. Verwenden Sie ein aktuelles, scharfes Frontalfoto.
  3. Richten Sie das Gesicht an Kopf- und Augenhilfen aus.
  4. Prüfen Sie Auflösung, Zuschnitt, Beleuchtung und Hintergrund.
  5. Laden Sie die digitale Datei herunter oder erstellen Sie einen Druckbogen.

Hinweise für Antragsteller

Für alle Antragsteller gelten dieselben biometrischen Proportionen. Das ganze Gesicht muss sichtbar sein, Haare dürfen die Augen nicht verdecken, der Ausdruck sollte neutral sein und die Regeln der ausstellenden Behörde zu Brillen, Uniformen und religiösen Kopfbedeckungen sind einzuhalten. Der Editor verändert weder Identität noch Gesichtsstruktur.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fotogröße ist erforderlich?

50 × 60 mm · 591 × 709 px

Kann KI die Annahme garantieren?

Nein. Automatische und KI-gestützte Prüfungen können typische Fehler reduzieren, die endgültige Annahme entscheidet jedoch die ausstellende Behörde.